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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma First Teleshop Böblingen, inh. Murat Yuvarlak

I. Geltung der AGB

Sämtliche Lieferungen, Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich verinbart worden.


II. Angebote

1. Unsere Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, in jeder Weise freibleibend.

2. Zu unseren Angeboten gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, etc. sind nur annähernd als maß- und

    gewichtsgenau anzusehen, es sei denn sie wurden von uns schriftlich zugesichert.

3. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

 

III. Preise, Zahlung, Rücknahme

1. Die angegebenen Preise vertehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Alle Rechnungen sind sofort rein netto fällig.

3. Ein Kunde, der Verbraucher ist, wird darauf hingewiesen, dass er spätestens dann in Verzug gerät, wenn er nicht innerhalb

    von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet.

4. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden, eingehende Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen.

    Wir werden den Kunden über die Art unserer Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, sind wir berechtigt,

    zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

5. Wir sind bei Fehlkäufen berechtigt, dem Kunden eine Gutschrift auszustellen. Sollte der Kunde doch sein Geld zurückverlangen, kann unsererseits

    eine dem Wert der Ware entsprechend, eine Bearbeitung-Aufwandspauschale einbehalten werden.

 

IV. Lieferung, Versand und Gefahrübergang

1. Verbindliche Liefertermine oder fristen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Wir behalten uns vor, erst nach Ablauf einer etwaigen Widerrufs- oder Rückgabefrist nach den §§ 355 Absatz1, 2, und 356 BGB zu leisten.

3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren

    oder unmöglich machen beispielsweise Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, usw., auch wenn sie bei unseren

    Lieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Termin nicht zu vertreten.

    Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben

    oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Dauert die Behinderung länger als

    drei Monate, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung, die mindestens zwei Wochen beträgt, berechtigt,

    hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

4. Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir berechtigt.

5. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist

    oder zwecks Versendung unser Geschäft in Böblingen verlassen hat.

6. Ist der Kunde Unternehmer, ist ihm der direkte oder indirekte Weiterverkauf von uns gelieferter Ware in Ländern außerhalb der EU

    ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht gestattet.

7. Die Verpackung erfolgt nach Fachüblichen Gesichtspunkten. Sonderverpackung auf Wunsch des Bestellers wird vom Lieferanten

    besonders berechnet.

8. Die Lieferung erfolgt im Inland ab einem Netto-Warenwert von 1000,- frei Haus. Bei Lieferungen unter diesem Warenwert wird ein

    Selbstkostenanteil berechnet. Die Wahl der Versandart ist dem Lieferanten überlassen. Wünscht der Besteller eine andere

    Versandart als Postpaket, Speditionssammelgut oder Frachtgut, so werden die Mehrkosten dieses Versandes dem Besteller

    in Rechnung gestellt. Bei Kundendienst-Lieferungen ( Ersatzteile und Reparaturen ) werden Porto und Verpackungskosten

    gesondert berechnet.

 

V. Gewährleistung

1. Die Annahme eines Reparaturauftrages stellt noch kein Anerkenntnis etwaiger Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen des Kunden dar.

2. Bei berechtigten Reklamationen stehen dem Kunden, der Verbraucher ist, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Zeigt sich innerhalb

    von sechs Monaten seit Gefahrenübergabe ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrenübergang mangelhaft war,

    es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

3. Unfrei eingesandte Reklamationsaufträge werden von uns nicht angenommen. Sofern ein berechtiger Mangel vorliegt, werden dem Kunden,

    der Verbraucher ist, im Rahmen der Nacherfüllung die erforderlichen Transportkosten erstattet.

4. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei der Lieferung neuer Sachen zwei Jahre, bei gebrauchten Sachen ein Jahr. Die Verjährung beginnt mit

    der Ablieferung der Sache.

5. Ein Gewährleistungs- oder Garantieanspruch mus unter Vorlage des Mobilfunkgeräts nebst Akku geltend gemacht werden. Ansprüche

    werden von uns nur anerkannt, wenn der Kunde den maschienengedruckten Originalkaufbeleg, auf dem in leserlicher Form der Name

    des Händlers, das Kaufdatum und die Seriennummer ( 15- stellige IMEI - Nummer ) aufgeführt sein muss, vorliegt.

    Gewährleistungs- oder Garantieansprüche bestehen nicht, wenn

    der Originalaufkleber unleserlich ist, nachträglich geändert wurder oder bezogen auf die oben genannten Angaben

    handschriftliche Einträge aufweist;

    die Seriennummer ( 15- stellige IMEI - Nummer ) in oder auf dem Mobilfunkgerät geändert, gelöscht, entfernt oder unleserlich ist;

    das Mobilfunkgerät Schäden aufweist, die unsachgemäße Behandlung (z.B. Kratzer, falsche Akku aufladung: mind. 14 Stunden

    beim ersten Inbetriebnahme), Bedienung, Aufbewahrung ( in Schutztaschen ) oder sonstige äußere Einflüsse (z.B. Feuer,

    Fall, Stoß, Blitz oder Feuchtigkeit) entstanden sind;

    das Mobilfunkgerät in Verbindung mit Nicht-Original-Zubehör, das vom Hersteller für den Gebrauch mit dem Mobilfunkgerät

    nicht ausdrücklich zugelassen ist, verwendet wurde;

    die vom Hersteller in der Bedienungsanleitung gegebene Information hinsichtlich Einsatz, Gebrauch oder Wartung der Mobilfunkgeräte

    nicht befolgt werden;

    Eingriffe oder Reparaturen am Mobilfunkgerät durch vom Hersteller hierzu nicht autorisierten Dritten vorgenommen werden.

6. Die Rechte des Kunden aus einer Herstellergarantie bleiben unberührt.

7. Ist der Kunde Unternehmer, hat er den Liefergegenstand auf Vollständigkeit, Mangelfreiheit und Transport zu untersuchen.

    Offensichtliche Mängel der Liefergegenstände hat der Kunde sofort nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Mängel,

    die bei einer sorgfälltigen Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Bekanntwerden

    schriftlich mitzuteilen. Verlangt der Kunde Nacherfüllung, so können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder

    eine mangelfreie Sache liefern. Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden.

8. Sofern kein Mangel vorliegt, sind wir berechtigt, dem Kunden unsere erforderliche Aufwendungen, insbesondere Transport-,

    Wege-, Arbeits-, und Materialkosten in Rechnung zu stellen.

9. Für Reparaturaufträge. die wir außerhalb der kaufrechtlichen Gewährleistung oder einer Herstellergarantie angenommen haben, kann

    der Kunde bei berechtigten Mändeln unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsrechte Nacherfüllung gem. § 635 BGB verlangen.

    Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde nach seiner Wahl minder oder vom Vertrag zurücktreten.

    Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen dritten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder den sonstigen

    Umständen etwas anderes ergibt. Wünscht der Kunde einen Kostenvoranschlagl wird die hierfür berechnete Gebühr bei Auftragserteilung vergütet.

    Verpackungs- und Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht für einen Kunden, der Verbraucher ist.

 

VI. Datensicherheit

    Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei jeder Servicetätigkeit ein Verlust von im Gerät gespeicherten persönlichen Daten

    ( Telefonnummern, Namen, Einstellungen, etc.) auftreten kann. Eine Haftung hierfür kann von uns gleich aus welchem Rechtsgrund

    nicht übernommen werden.

 

VII. Haftung

    Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, sofern uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nicht

    vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zu Last fällt. Dies gilt nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden.

 

VIII. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zu vollstädigen Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt

    oder zukünftig zustehen, unser Eigentum.

2. Der Kunde ist berechtigt, über Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verfügen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen

    sind unzulässig. Die aus einem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware bestehenden Forderungen

    tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, den uns abgetretenen

    Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen einzusehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde

    seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändung,

    wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzten können.

    Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf.

    Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.

3. Der Kunde ist zur Aufrechnung berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, Böblingen

2. Sollte eine der vorgenannten Bestimmen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

    Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.

 

Stand 01.09.2004

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